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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Vertragsbedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen und Angebote. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, um über Ihre Rechte und Pflichten informiert zu sein.

1. Grundlage 

Als Grundlage gilt die Reservationsbestätigung. Zusatzinformationen wie Küchenavis und Organisationsplan sind integrierter Bestandteil des Reservationsvertrages.


2. Personenzahl 

Teilen Sie uns die Personenzahl bitte rechtzeitig schriftlich mit. Ansonsten gilt als verbindliche Zahl die offerierte Personenanzahl. Reduktion der bereits gemeldeten Personenanzahl wird wie folgt verrechnet:


  • 2 Werktage vor dem Anlass: 0 % 
  • 1 Werktag vor dem Anlass: 50 % 
  • am Anlasstag: 100 %


3. Wartezeiten und Personalkosten 

Als ordentliche Servicezeiten gelten Montag bis Freitag von 08.00 bis 22.00 Uhr. Wenn nicht anders vereinbart, gelten die anschliessenden Stunden als Überzeit. An Samstagen und Sonntagen gilt ein Mindestumsatz von 1000.- CHF. 


3a Verpflegung und Zapfengeld 

Die Veranstalter dürfen grundsätzlich keine Speisen und Getränke selbst mitbringen. Falls eigene Weine, Spirituosen, Torten/Kuchen etc. mitgebracht werden, wird ein Zapfengeld zur Deckung der Gemeinkosten, zusammen mit der Gesamtsumme, in Rechnung gestellt. 


4. Annullationen 

Annullationen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Es gelten folgende Annullationsfristen: 


  • bis 30 Tage vor dem Anlass: Kostenlos 
  • bis 14 Tage vor dem Anlass: 50 % der Saalmiete 
  • bis 7 Tage vor dem Anlass: 75 % der Saalmiete 
  • bis 48/24 Stunden vor dem Anlass: 100 % der Saalmiete 
  • weniger als 24 Stunden/no show: 100 % gemäss Auftragsbestellungen der vereinbarten Leistungen 


5. Angebots- und Preisänderungen 

Preisänderungen sind vorbehalten. Abweichungen werden schriftlich vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive 7.7 % Mehrwertsteuer.


6. Feuerpolizei

Bei Bühnen- und Grossanlässen teilweise notwendig. Die Kosten hierfür werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Notausgänge sind stets freizuhalten. 


7. Türwachen

Bei Freinächten, Bühnen- und Grossveranstaltungen sind Türwachen durch Organe einer Sicherheitsfirma obligatorisch. Die Kosten hierfür sowie die Verpflegungskosten bei einem Einsatz von über fünf Stunden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. 


8. Schäden 

Der Veranstalter haftet in jedem Fall für alle Schäden, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung entstehen. Bei gemieteten Geräten ist der verantwortliche Organisator verpflichtet, dem diensthabenden Chef de Service oder dem Techniker den Schluss des Anlasses zu melden, damit die gemieteten Geräte kontrolliert und weggeräumt werden können. Für defekte oder fehlende Geräte ist der Veranstalter haftbar. 


9. Änderungen 

Es ist untersagt, an baulichen und technischen Einrichtungen Änderungen jeglicher Art vorzunehmen. Für besondere Anlässe (Ausstellungen) dürfen Einbauten und Einrichtungen nur mit schriftlicher Genehmigung von Allresto erstellt werden. 


10. Versicherung 

Eingebrachtes Gut ist gegen alle möglichen Risiken vom Veranstalter zu versichern. Allresto lehnt als Vermieter jede Haftung ab. 


11. Ruhe und Ordnung

Die Benützer der gemieteten Räumlichkeiten sind zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Den Weisungen der Verantwortlichen von Allresto ist Folge zu leisten. Allresto kann von Reservationen entschädigungslos zurücktreten oder Veranstaltungen abbrechen, wenn 

der ordentliche Geschäftsbetrieb, die Sicherheit von Personen oder der Ruf von Allresto gefährdet sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn unwahre oder unvollständige Angaben über Inhalt und Verlauf des Anlasses gemacht werden.


12. Sicherheitsvorschriften 

Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des vermieteten Saales entspricht. Verbindlich dafür sind die vom Allresto 

angegebenen Höchstzahlen auf den Bestuhlungsplänen. 


13. Informationspflicht 

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" auch den durch den Mieter zugezogenen Dritten (Orchester, Aussteller, Dekorateure usw.) bekannt sind.


14. Zusätzliche Bestimmungen 

Falls der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er Allresto gegenüber mit dem Veranstalter solidarisch als Gesamtschuldner. Im Falle von höherer Gewalt (Brand, Streik usw.) entstehen Allresto keine Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter. Bei Rücktritt vom Vertrag behält sich Allresto Schadenersatzforderungen gemäss OR vor. Ess- und Trinkwaren werden ausschliesslich durch Allresto angeboten. Gratisangebote durch Drittpersonen bedingen einer schriftlichen Einwilligung durch die Direktion von Allresto. Werden Ess- und Trinkwaren ohne Einwilligung konsumiert, ist die Vermietern berechtigt, den ihr entgangenen Umsatz dem Veranstalter zu berechnen. Es werden keine Rechnungen an Adressen ausserhalb der Schweiz zugestellt. 


15. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist die Stadt Bern. 


Änderungen vorbehalten 

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