1. Grundlage
Als Grundlage gilt die Reservationsbestätigung.
Zusatzinformationen wie Küchenavis und Organisationsplan sind integrierter
Bestandteil des Reservationsvertrages.
2. Personenzahl
Die gemeldete Personenzahl gilt einen Werktag vor der Veranstaltung als
verbindlich.
3. Wartezeiten und Personalkosten
Als ordentliche Servicezeiten gelten Mo-Sa von 08.00 bis 24.00h. Wenn
nicht anders vereinbart gelten die anschließenden Stunden als Überzeit. Die
Serviceleistungen zum jeweiligen Stundenansatz pro Mitarbeiter:
Chef de Service pro Std.
CHF 45.00 - Servicemitarbeiter
pro Std. CHF
35.00
Ab 20.00 Uhr berechnet das Allresto 30.- CHF Personalkosten pro Stunde.
4. Annullationen
Annullationen bitte rechtzeitig, schriftlich mitteilen.
Bis 30 Tage vor dem Anlass:
Kostenlos
Bis 07 Tage vor dem Anlass
50 % der vereinbarten Leistungen
Bis 72 Std. vor dem Anlass
60 % der vereinbarten Leistungen
Bis 24 Std. vor dem Anlass
80 % der vereinbarten Leistungen
Am Anlasstag
100 % der vereinbarten Leistungen
5. Angebots- und Preisänderungen
Preisänderungen sind vorbehalten. Abweichungen werden schriftlich vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive 8.0 % MWST
6. Feuerpolizei
Bei Bühnen- und Grossanlässen teilweise notwendig. Die Kosten hierfür werden dem
Mieter in Rechnung gestellt. Die Notausgänge sind stets freizuhalten.
7. Türwachen
Bei Freinächten, Bühnen- und Großveranstaltungen sind Türwachen durch Organe
einer Sicherheitsfirma obligatorisch. Die Kosten hierfür sowie die
Verpflegungskosten bei einem Einsatz von über fünf Stunden werden dem Mieter in
Rechnung gestellt.
8. Schäden
Der Veranstalter haftet in jedem Fall für alle Schäden, die an Räumen,
Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung entstehen. Bei gemieteten Geräten ist der
verantwortliche Organisator verpflichtet, dem Diensthabenden Chef de Service
oder dem Techniker den Schluss des Anlasses zu melden, damit die gemieteten
Geräte kontrolliert und weggeräumt werden können. Für defekte oder fehlende
Geräte ist der Veranstalter haftbar.
9. Änderungen
Es ist untersagt, an baulichen und technischen Einrichtungen irgendwelche
Änderungen vorzunehmen. Für besondere Anlässe (Ausstellungen) dürfen Einbauten
und Einrichtungen nur mit schriftlicher Genehmigung des Allresto erstellt
werden.
10. Versicherung
Eingebrachtes Gut ist gegen alle möglichen Risiken vom Veranstalter zu
versichern. Das Allresto lehnt als Vermieter jede Haftung ab.
11. Ruhe und Ordnung
Die Benützer der gemieteten Räumlichkeiten sind zur Einhaltung von Ruhe und
Ordnung verpflichtet. Den Weisungen der Verantwortlichen des Allresto ist Folge
zu leisten. Das Allresto kann von Reservationen entschädigungslos zurücktreten
oder Veranstaltungen abbrechen: Wenn der ordentliche Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit von Personen oder der Ruf des Allresto gefährdet sind. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn unwahre oder unvollständige Angaben über Inhalt
und Verlauf des Anlasses gemacht werden.
12. Sicherheitsvorschriften
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass
gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des vermieteten Saales entspricht.
Verbindlich dafür sind die vom Allresto angegebenen Höchstzahlen auf den
Bestuhlungsplänen.
13. Informationspflicht
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
auch den durch den Mieter zugezogenen Dritten (Orchester, Aussteller,
Dekorateure usw.) bekannt sind.
14. Zusätzliche Bestimmungen
Falls der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er dem
Allresto gegenüber mit dem Veranstalter solidarisch als Gesamtschuldner. Im
Falle von höherer Gewalt (Brand, Streik usw.) entstehen dem Allresto keine
Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter. Bei Rücktritt vom Vertrag behält
sich das Allresto Schadenersatzforderungen gemäss OR vor. Ess- und Trinkwaren
werden ausschliesslich durch das Allresto angeboten. Gratisangebote durch
Drittpersonen bedingen einer schriftlichen Einwilligung durch die Direktion des
Allresto. Werden Ess- und Trinkwaren ohne Einwilligung konsumiert, ist die
Vermietern berechtigt, den ihr entgangenen Umsatz dem Veranstalter zu berechnen.
Es werden keine Rechnungen an Adressen ausserhalb der Schweiz zugestellt.
15. Gerichtsstand